Wenn Sie zum Spender werden, werden Sie viel mehr erhalten als Sie geben: die Zufriedenheit, zu wissen, dass sie anderen Menschen dabei helfen, sich ihren Wunsch von einem Baby zu erfüllen, etwas, was ohne Ihre Hilfe nicht möglich wäre. Für sie sind Sie Ihre große Hoffnung.

Bei Quirónsalud können die Spender auf die Sicherheit und die Ruhe zählen, den Prozess in einem Krankenhausumfeld vorzunehmen, unter den besten Bedingungen und in den Händen von erfahrenen Ärzten. Die Spende hat einen altruistischen, freiwilligen und uneigennützigen Charakter, mit einer finanziellen Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten, so, wie es im Königlichen Gesetzesdekret 9/2014 vom 4. Juli, Bundesgesetzblatt Nr. 163 wiedergegeben ist.

Ich möchte Eizellen spenden

Was brauchen Sie, um Eizellenspenderin zu werden?

Dem Königlichen Dekret vom 1. März 1996, Nr. 412/1996, Artikel 2 zufolge können Gameten und Präembryonenspender diejenigen Menschen sein, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Lust, anderen Menschen zu helfen
  • Ein Alter zwischen 18 und 35 Jahren haben
  • Eine gute psychophysische Gesundheit haben
  • Weder vonseiten der Spenderin noch von ihren direkten Familienangehörigen an keinen bekannten genetischen Störungen oder an anderen Erbkrankheiten leiden
  • An keiner Krankheit mit erblicher Neigung leiden wie beispielsweise: Asthma, Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck usw.
  • Seronegativ sein in Bezug auf Virushepatitis, Syphilis, Herpes, HIV, Cytomegalovirus usw.
  • An keinen bakteriellen Infektionen leiden, die in Blutkulturen nachgewiesen werden können

Die Spende kommt offiziell mit einem schriftlichen Vertrag zustande, nach vorheriger Information bezüglich des Protokolls zur Einverständniserklärung der Absichten und Konsequenzen dieser Handlung wie auch der Verfahren und Untersuchungen, denen die sich die Spenderin unterzieht.

Anonymität

Zwischen der Eizellenspenderin und - empfängerin wird immer Anonymität herrschen, das ist gesetzlich abgesichert. Man muss dabei auch immer beachten, dass das Spenden von Eizellen in keiner Weise die zukünftige Fruchtbarkeit oder Mutterschaft der Spenderin beeinträchtigt.


Wie läuft das Verfahren ab?

Es handelt sich hierbei um ein einfaches Verfahren, das zu jedem Zeitpunkt einer strengen ärztlichen Kontrolle unterliegt:

  • Die erste Phase der Behandlung dauert zwischen 12 und 25 Tagen, je nach angewandtem Protokoll (lang oder kurz) und der Reaktionsgeschwindigkeit einer jeden Patientin.
  • Die Spenderin verabreicht sich täglich ein Medikament in Form von subkutanen Spritzen. Normalerweise verabreicht sie diese sich selbst bei sich zu Hause. Das Ziel dieser medikamentösen Behandlung ist, mehr als nur eine Eizelle zu erhalten, damit die Spende effektiver wird.
  • Während dieses Prozesses muss sie drei- oder viermal im Zentrum vorstellig werden, um Kontrolluntersuchen des Blutes und per Ultraschall durchzuführen.
  • Danach muss sie sich einer kleinen Operation unterziehen, um die Eizellen zu entnehmen, unter einer sehr leichten Vollnarkose. Dieser Vorgang wird über einen Vaginalultraschall kontrolliert, während der Gynäkologe die Follikelflüssigkeit absaugt. Anschließend werden die Eizellen im In-vitro-Fertilisations-(IVF)Labor identifiziert und verwendet.
  • Nach einer Ruhepause zwischen einer und drei Stunden kann die Spenderin wieder nach Hause zurück und ihr Leben ganz normal weiterführen.
  • Ca. zehn Tage nach der Eizellenentnahme wird die Spenderin ihre Menstruation haben und jede Art von Spur der Behandlung verschwunden sein. Wenn Sie erneut spenden wollen, können Sie das zwei Monate später und so oft wiederholen, wie es das Gesetz regelt.

Liegen dabei Risiken vor?

Die Risiken sind praktisch inexistent. In Ausnahmefällen kann es zum ovariellen Überstimulationssyndrom, einer Infektion, dem Hämoperitoneum oder zur Stieldrehung der Eierstöcke kommen. Jedoch unterliegt die Spenderin die gesamte Zeit über einer strengen ärztlichen Kontrolle, um jedes Risiko minimieren.

Ich möchte Samen spenden

Was brauchen Sie, um spenden zu können?

Dem Königlichen Dekret vom 1. März 1996, Nr. 412/1996, Artikel 2 zufolge können Spender von Samen die Menschen sein, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Ein Alter zwischen 18 und 50 Jahren haben.
  • Eine gute psychophysische Gesundheit haben und geschäftsfähig sein
  • Weder vonseiten des Spenders noch von seinen direkten Familienangehörigen an keinen bekannten genetischen Störungen oder an anderen Erbkrankheiten leiden.

  • An keiner Krankheit mit erblicher Neigung leiden wie beispielsweise: Asthma, Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck usw.
  • Seronegativ sein in Bezug auf Virushepatitis, Syphilis, Herpes, HIV, Cytomegalovirus usw.
  • An keinen bakteriellen Infektionen leiden, die in Blutkulturen und im Samen nachgewiesen werden können.
  • Ein Sperma zu besitzen, das eine ausreichende Qualität besitzt, um kryokonserviert werden zu können und das anschließend das Gefrieren mit hinreichender Gewähr überlebt.

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Die Spende kommt offiziell mit einem schriftlichen Vertrag zustande, nach vorheriger Information bezüglich des Protokolls zur Einverständniserklärung der Absichten und Konsequenzen dieser Handlung wie auch der Verfahren und Untersuchungen, denen die sich der Spender unterzieht.

Anonymität

Zwischen dem Samenspender und den Empfängern/innen wird immer Anonymität herrschen, die gesetzlich abgesichert ist (Gesetz 14/2006, vom 26. Mai, über Techniken der künstlichen Befruchtung beim Menschen). Das Spenden von Samen beeinträchtigt in keiner Weise die zukünftige Fruchtbarkeit und Vaterschaft des Spenders.




Welches Verfahren wird zur Samenspende angewandt?

Wenn die Untersuchungen durchgeführt worden sind, um festzustellen, dass die vom Gesetz geregelten Anforderungen erfüllt sind, vereinbart der Spender mit dem Andrologie-Labor die Tage und Uhrzeiten, in denen er vorstellig wird, um die Samenproben bereitzustellen. Diese werden in einem geeigneten Saal erhalten und im erwähnten Labor verwendet.